Die Webseite Außergewöhnliche Belastungen befasst sich intensiv mit dem Nischensteuerthema Außergewöhnliche Belastungen. Außergewöhnliche Belastungen können direkt vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden und mindern so den persönlichen Steuersatz. Und dabei sind außergewöhnliche Belastungen gar nicht so außergewöhnlich wie der Name vermuten lässt - und somit einer näheren Betrachtung wert. Beispielsweise fallen auch Ihre Krankheitskosten, die Kosten für eine Kur oder die Aufwendungen einer Geburt unter die außergewöhnlichen Belastungen.